Die neuen komplizierten Richtlinien für
Führerscheinbewerber
Führerscheinbewerber Klasse A
und B ( Leichtkrafträder und PKW bis 8 Sitze, max. 3 500 kg ) benötigen
einmalig einen Sehtest vom Optiker, TÜV,
Betriebsarzt, Arzt für Verkehrswesen oder Augenarzt.
Führerscheinbewerber der Klasse C (
Fahrzeuge über 3 500 kg ) bzw. C 1 ( bis max. 7 500 kg ) und CE
( mit schwerem Anhänger ) benötigen einen
Sehtest wie bei Klasse A und B, zudem ein ärztliches Zeugnis,
das der Hausarzt ausstellen kann, aber auch
der Betriebsarzt oder der Arzt für Verkehrswesen.
Führerscheinbewerber der Klasse D, D 1,
DE und D 1E benötigen ein augenärztliches Attest, das aber unter
bestimmten Bedingungen ( wir erfüllen diese
Bedingungen ) auch vom Betriebsarzt ausgestellt werden kann
Außerdem ist eine Bescheinigung eines
Betriebsarztes oder eines Arztes für Verkehrswesen ( den es zur
Zeit noch nicht gibt ) erforderlich mit einem
Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an Belastbarkeit,
Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit
und Reaktionsfähigkeit mittels eines anerkannten Testverfahrens.
LKW-Fahrer benötigen ab dem 50.
Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehtest durch
Augenarzt bzw. Betriebsarzt. Eine Wiederholung
ist alle 5 Jahre erforderlich, ohne diese Bescheinigung
wird der Führerschein ungültig.
Busfahrer benötigen ab dem 50.
Lebensjahr ; Taxifahrer ( Fahrer mit Personenbeförderungsschein ) ab
dem 60. Lebensjahr 5-jährlich eine
Bescheinigung vom Umfang wie bei den Führerscheinbewerbern
der Klasse D.
Bus- und Taxifahrer müssen sich jetzt
alle 5 Jahre untersuchen lassen ( früher alle 3 Jahre ).
Erforderlich sind die Untersuchungen AG, AA.
Unabhängig von den Untersuchungsintervallen sind ab dem 50.
Lebensjahr bei den Busfahrern und ab dem 60.
Lebensjahr bei den Taxifahrern die unten genannten
Untersuchungen erforderlich.
Führerscheinklasse | Erstuntersuchung
Führerscheinerwerb |
Untersuchung
ab 50. Lebensjahr |
Kontrolle
alle 5 Jahre |
Untersuchung
ab 60. Lebensjahr |
Kontrolle
alle 5 Jahre |
Klasse A | ST | -- | -- | -- | -- |
Klasse B | ST | -- | -- | -- | -- |
Klasse C | ST, ÄB | ST, ÄB | ST, ÄB | ST, ÄB | ST, ÄB |
Klasse D | AA, AG, ET | AA, AG, ET | AA,AG, ET | AA, AG, ET | AA, AG, ET |
Personenbef. | AA, AG, ET | -- | -- | AA, AG, ET | AA, AG, ET |
Erklärung der Abkürzungen:
Abkürzungen | Text | Kosten bei uns |
ST | Sehtest | 12 DM |
ÄB | ärztliche Bescheinigung | 50 DM |
AG | arbeitsmed. Gutachten | 60 DM |
ET | Eignungstest | 130 DM |
AA+AG+ET | 200 DM | |
AG+AA | 80 DM |
Leider können die Kosten dieser
Untersuchungen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Sie sind vom Führerscheinbewerber zu tragen.
Leider sind wir seit dem Frühjahr 2001
umsatzsteuerpflichtig, so dass sich der Betrag um
16% erhöht !!!